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   BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66   

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https://dejure.org/1970,489
BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66 (https://dejure.org/1970,489)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1970 - VII C 188.66 (https://dejure.org/1970,489)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1970 - VII C 188.66 (https://dejure.org/1970,489)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende Anwendung einer geänderten Rechtsprechung - Voraussetzungen des Gewerbesteuererlasses nach § 131 Abgabenordnung (AO) - Auslegung des Begriffs "unbillig" - Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66
    (Parallele zu BVerwG VII C 75.66).

    Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.

    Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

    Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66
    Ebenso verfuhren der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei unbestimmten Rechtsbegriffen im Bereich des Beamtenrechts (vgl. BVerwGE 26, 65 [73 ff.]; 29, 279) und der VIII. Senat im Wehrpflichtrecht (vgl. BVerwGE 31, 149 [152 f.]).

    Zutreffend wird für die volle gerichtliche Nachprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Art. 19 Abs. 4 GG hingewiesen (vgl. BVerwGE 21, 184 [187]; 26, 65 [74]; 31, 149 [152]).

    Dies hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem bereits erwähnten Urteil vom 25. Januar 1967 (BVerwGE 26, 65 [66, 74]) ausdrücklich festgestellt.

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 140.61

    Voraussetzungen für die Genehmigung von Doppelnamen

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66
    So hat der Senat den Begriff "künstlerisch hochstehend".(BVerwGE 21, 184 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), den Begriff des wichtigen Grundes im Namensänderungsgesetz (BVerwGE 22, 312 [313]; 15, 207 [208]), den Begriff "angemessen" im Personenbeförderungsgesetz (BVerwGE 30, 242 [248 f.]) und auch die künstlerische Bewertung eines Films (BVerwGE 23, 194 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64] [200]) in vollem Umfang geprüft.

    Auch in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wurden unbestimmte Rechtsbegriffe in vollem Umfang geprüft, obwohl sie die Voraussetzung einer Ermessensentscheidung waren (vgl. BVerwGE 22, 312 [313]; 15, 207 [208]; 15, 251 [253 f.]).

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